Wer des Öfteren Screenshots machen muss wird sich ein Tool wie FastStone Capture wünschen. Das intuitiv zu bedienende Tool hilft einem unter anderem dabei Screenshots von einem beliebigen Bereich, Scrollbaren-Fenster oder nur einem Dialog zu machen. Der Ausgabeort des Screenshots kann zuvor festegelegt werden und die Dateien werden in einem Konfigurierten Dateiformat (PNG, TIF, JPG, JPEG2000,…) abgespeichert. Alternativ kann man die Screenshots direkt in den mitgelieferten Editor bearbeiten. Dabei kann man Text, Grafiken usw. hinzufügen oder auch bestimmte Bereiche hervorheben.
Das Beste an FastStone Capture ist, dass die Version 5.3 noch als Freeware bereitgestellt wurde. Diese kann man sich auf verschiedenen Webseiten runterladen. Hat man sich FastStone Capture erst einmal installiert, kann man sich den Installationsordner zum Beispiel auf einen USB-Stick kopieren wodurch man eine portable Version bekommt.
Durch die gestrige Ehrensenf Sendung wurde ich auf listen.grooveshark.com aufmerksam. Groovshark bietet die Möglichkeit aus sehr vielen Songs eine Playlist zu erstellen und diese im Groovshark lite online-MP3-Player abzuspielen. Die dort verfügbaren Lieder haben eine gute Qualität und kännen völlig kostenlos als Stream gehört werden. Dabei beschränkt sich dieser Dienst nicht nur auf unbekannte Künstler. Vielmehr sind auch aktuelle Charthits und Weltweit bekannte Künstler und deren Lieder verfügbar.
Welche Lieder auf der Plattform angeboten werden ist abhängig von der angeschlossenen Community. Registrierte Benutzer können MP3′s hochladen und diese können dann von anderen Benutzern angehört werden.
Angemeldete Benutzer können sich die verfügbaren Lieder auch als MP3-Datei (DRM frei?) herunterladen. Dabei werden allerdings laut dieser und dieser Quelle 0,99$ fällig. Die wohl zwischen dem Künstler, dem Uploader und Groovshark geteilt werden.
Dabei stellt sich natürlich die Frage, in wie weit dieser Dienst in Deutschland legal ist. Darf man einfach so Lieder in ein System hochladen (damit erstellt man ja eine Kopie) und mit diesem Lied auch noch Geld verdienen? Wobei sich bei sich wohl auch bei vielen Benutzern erst mal die Frage stellt, wie man an MP3-Dateien rankommt ohne dabei einen Kopierschutz zu umgehen.
Nach meinem Kurztest muss ich jedoch sagen, dass sich der Dienst vorzüglich dafür eignet online von einem Bestimmten Künstler Musik zu hören. Diese Funktion vermisste ich nämlich bei meiner bisherigen online Musikquelle last.fm.
Das Unternehmen “Softwareschmiede” bietet under der Adresse www.simple-fax.de einen kostenlosen Faxdienst an. Damit ist es möglich ins deutsche Festnetz sowie in 14 weitere EU-Länder kostenlos ein Fax zu versenden.
Dabei ist zu beachten, dass nur PDF Dokumente im Hochformat versendet werden können. (Womit man diese erstellen kann wurde hier gezeigt.) Weiterhin dürfen nicht mehr als 5 Seiten in schwarzweiß pro Dokument versendet werden.
Der Versender bekommt anschließend auf seine angegebene Mailadresse ein Übertragungsbericht.
Laut einer Golem Meldung vom 01.08.2007 unterstützt OpenOffice bald nicht mehr nur das Speichern von Dokumenten im PDF-Format, sondern auch das Importieren.
Wer hat sich denn schon immer gefragt wie man PDF’s aus jedem beliebigen Programm heraus erstellen kann? Dieses praktische, unveränderliche Format um Inhalte verschiedenster Art weiterzugeben oder zu archivieren .
Sicherlich gibt es von Adobe das sehr umfangreiches Tool Acrobat Professional , was jedoch mit 665,21 € zu Buche schlägt. Kostenlose Abhilfe schafft das Programm PDFCreator. Die dort gebotene Funktionsvielfalt kann natürlich nicht mit dem kostenpflichtigen Programm mithalten, aber ist für den “normalen” Benutzer meist ausreichend. Im Folgenden soll nun näher darauf eingegangen werden.